Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Hinweise zum neuen Grundsteuerbescheid ab 2025!

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach der neuen Gesetzeslage (Grundsteuerreform) erhoben.

Die Basis bilden:

1. Der Bescheid über den Grundsteuerwert (vorher: Einheitswert).
2. Der darauf basierende Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.

 

Wichtig:

Fragen zu Bescheiden des Finanzamts?

Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt (Kontaktdaten stehen auf den Bescheiden).


Fragen zu den Steuerbescheiden der Ortsgemeinde?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Die Ansprechpartner finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid (der neue Bescheid wird im 1. Quartal 2025 verschickt).

 

Hinweis zu Widersprüchen:
Ein Einspruch beim Finanzamt wirkt sich nicht direkt auf den Bescheid der Ortsgemeinde aus. Änderungen seitens des Finanzamtes führen automatisch zur Anpassung der Grundsteuer.

 

Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da!


Grundsteuerbescheid - 1