Felsformation vor Landschaft und blauem Himmel

Reisepass

Reisepass

Beantragung eines Reisepasses

  • Allgemeine Informationen

    Die Beantragung eines Ausweisdokumentes kann ausschließlich persönlich und in der Regel nur bei der für Sie zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung erfolgen (Ausnahmen möglich). Eine vorherige Terminabsprache ist unbedingt erforderlich!

    Um der in Deutschland herrschenden Ausweispflicht nachzukommen sind sowohl der Personalausweis als auch Reisepass geeignet. Welches Dokument für Sie am besten passt können Sie daher selbst entscheiden. Ausweispflichtig sind alle Deutschen ab 16 Jahre, aber auch für jüngere Kinder ist die Beantragung selbstverständlich ebenso möglich und oftmals auch ratsam oder erforderlich.

    Bei Reisen ins Ausland (über die EU hinaus) muss grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Zusätzlich zum elektronischen Reisepass kann ggf. ein Visum o.ä. erforderlich sein.

    Welche Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf Ihr Reisedokument, im jeweiligen Reiseland gelten, können Sie stets auf der Hompeage des Auswärtigen Amtes prüfen. Geben Sie einfach Ihr Zielland in das Suchfeld ein und informieren Sie sich umfangreich über die zu beachtenden Einreisebestimmungen etc. für Ihre Reise. Wir als Bürgeramt erteilen keine verbindlichen Auskünfte über geltende Reisebestimmungen. Über das Auswärtige Amt erhalten Sie außerdem aktuelle Informationen über geltende Reisewarnungen, Einfuhrbestimmungen etc.

  • Mitzubringende Unterlagen

    • bisheriges Ausweisdokument
    • ein aktuelles, biometrisches Foto
      (Bitte beachten: Fotos können nur noch bis einschließlich April in Papierform mitgebracht werden. Im Anschluss muss das Foto vom Fotografen digital an unser Bürgerbüro übermittelt werden. Alternativ kann ab sofort das Foto auch direkt bei Antragstellung im Bürgerbüro aufgenommen werden, ein Ausdruck erfolgt nicht.)
    • ggf. Einverständniserklärung des zweiten Elternteils
      (bei nicht dauerhaft getrenntlebenden Eltern, weitere Infos finden Sie im Punkt Sonderfälle)
    • ggf. Geburtsurkunde
      (bei erstmaliger Beantragung eines Dokumentes für Kinder)
    • ggf. Verlustmeldung der Polizei
  • Gebühren

    Unterscheidung nach:
    Gültigkeitsdauer
    Preis
    Alter 0 - 23 Jahre
    6 Jahre
    37,50 Euro
    Alter ab 24 Jahre
    10 Jahre
    70,00 Euro
    Vorläufiger Reisepass (Ausnahme)
    max. 1 Monate
    26,00 Euro
    Fotoerstellung Bürgerbüro
    einmalig
     6,00 Euro

    Der Express-Zuschlag je Reisepass beträgt 32,00 Euro.

  • Bearbeitungszeit

    Ihr Reisepass ist in der Regel ca. 4-6 Wochen nach der Beantragung bereit zur Abholung, wobei sich die Produktionszeit jahreszeitabhängig auch erhöhen kann. 

    Benötigen Sie kurzfristiger einen neuen Pass, so kann gegen Aufpreis alternativ ein Express-Reisepass für Sie bestellt werden, der schon nach wenigen Tagen beim Bürgerbüro eintrifft. Ist auch hierfür keine Zet mehr, so bleibt als letzter Notnagel noch der vorläufige Reisepass. Dieser wird unmittelbar nach Beantragung an Sie ausgehändigt, die Kurzfristigkeit der Reise muss jedoch entsprechend nachgewiesen werden (z.B. durch Flugtickets o.ä.). Prüfen Sie jedoch vor Reiseantritt unbedingt wie oben beschrieben, ob der vorläufige (nicht-elektronische) Reisepass in Ihrem Reiseland überhaupt anerkannt wird.

  • Abholung

    Die Aushändigung von Dokumenten erfolgt ausschließlich am Standort der Beantragung. Die Abholung muss persönlich erfolgen oder durch eine bevollmächtigte Person, Vordrucke einer Abholungsvollmacht sind im Formular-Download verfübar.

    Den alten Reisepass - sofern vorhanden - bitte unbedingt zur Abholung mitbringen.

    Sofern bei der Beantragung so angegeben erhalten Sie eine Email-Benachrichtigung, sobald ihr Ausweisdokument abholbereit ist. Andernfalls sollten Sie die neue Dokumentennummer erhalten haben, mit der Sie online den Bearbeitungsstand abrufen können:


Besonderheiten / Sonderfälle bei Ausweisdokumenten

  • Ausweisdokumente für Kinder

    Für Kinder jeden Alters können ebenfalls Ausweisdokumente ausgestellt werden, wahlweise ein Personalausweis oder Reisepass. Entscheiden Sie aufgrund der obigen Erläuterungen, welches Dokument das Richtige für Sie bzw. Ihr Kind ist oder lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen beraten. Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes bei Kindern ist neben dem aktuellen biometrischen Foto auch eine Einverständniserklärung beider, im gleichen Haushalt lebenden gesetzlichen Vertreter erforderlich, bestensfalls vor Ort im Bürgerbüro. Mindestens ein gesetzlicher Vertreter muss bei der Beantragung persönlich mit anwesend sein, liegt kein alleiniges Sorgerecht vor ist die Einverständnis des zweiten gesetzlichen Vertreters per Einverständniserklärung nachzuweisen. Bei getrenntlebenden gesetzlichen Vertretern obliegt die Beantragung dem Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird erstmalig ein Ausweisdokument beantragt ist außerdem die Geburtsurkunde mit vorzulegen.

    Ausweisdokumente für Kinder sind unabhängig vom Alter 6 Jahre gültig. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass der Fotoabgleich zur Identifikation des Kindes über diesen gesamten Zeitraum möglich sein muss. Es ist durchaus möglich, dass sich Ihr Kind, insbesondere bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, innerhalb dieser Gültigkeitsdauer so stark verändert, dass eine Identifizierung schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument daher vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument zu beantragen.

    Bitte beachten Sie: Der bisherige Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, sofern der Fotoabgleich weiterhin gewährleistet ist. Aktualisierungen bereits vorhandener Kinderreisepässe sind ebenfalls nicht mehr möglich. Kinderreisepässe werden darüber hinaus nicht in jedem Reiseland anerkannt. Bitte überprüfen Sie die Einreisebestimmungen vor Reiseantritt über die Homepage des Auswärigen Amtes.

    Bitte beachten Sie außerdem, dass bei Kindern, die mit nur einem Elternteil oder sonstigen Verwandten oder Personen alleine reisen, eine Einverständnis des/der gesetzlichen Vertreter/s mitgeführt werden sollte. Informationen hierzu (und vielen weiteren wichtigen Reisethemen) finden Sie auf der Homepage des Auswärigen Amtes. Darüber hinaus können Sie HIER das für Ihr Kind passende Formular beim ADAC in verschiedenen Sprachen herunterladen und weitergehende Informationen erhalten.

  • Beantragung bei einer unzuständigen Behörde

    In besonderen Fällen ist es auch möglich, ein Ausweisdokumente bei einer örtlich unzuständigen Behörde zu beantragen. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann von dieser Behörde bei Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Ermächtigung zur Ausstellung des Dokumentes eingeholt werden. Dies ist beispielsweise möglich bei Studenten, die ihre Semesterferien fern vom Studienort zuhause bei den Eltern verbringen, aber auch für im Ausland lebende Deutsche, die ihre Dokumente regulär durch die deutschen Auslandsvertretungen ausstellen lassen müssten und sich aktuell in Deutschland aufhalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich bei dieser Vorgehensweise die vorgenannten Bearbeitungszeiten und Gebühren deutlich erhöhen können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage beim Bürgerbüro.

  • Beantragung von Dokumenten wegen Namensänderung (z.B. nach Eheschließung)

    Ändert sich durch Eheschließung Ihr Nachname (auch Doppelnamen!), muss ein neues Ausweisdokument beantragt werden. Dies kann bereits im Vorfeld geschehen, schon 8 Wochen vor dem eigentlichen Datum der standesamtlichen Eheschließung, sodass bespielsweise unmittelbar nach der Trauung eine Flitterwochen-Reise angetreten werden kann. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Nachweises des Standesamtes (Anmeldung zur Eheschließung), aus dem die künftige Namensführung in der Ehe ersichtlich ist. Die Aushändigung des Dokumentes kann jedoch erst nach der tatsächlichen Eheschließung erfolgen.
    Bitte beachten Sie: Sofern sich die Namensänderung durch Eheschließung auch auf Ihre Kinder erstreckt, müssten auch hier - sofern schon vorhanden bzw. ausweispflichtig - neue Ausweisdokumente beantragt werden.
    Bitte beachten: Wird im Voraus ein neues Ausweisdokument beantragt, die Eheschließung und somit die Namensänderung jedoch letztlich nicht durchgeführt, ist das neue Dokument automatisch ungültig, die Gebühr wird nicht erstattet.
    Bei allen anderen Namensänderungen (z.B. Wiederannahme Geburtsname, Namensänderung bei Geschlechtsänderung, Änderung der Vornamen-Reihenfolge) kann die Neubeantragung von Dokumenten erst erfolgen, wenn die Änderung offiziell vom Standesamt beurkundet worden ist.

  • Verlust eines Ausweisdokumentes im Ausland

    Im Falle des Verlustes von Ausweisdokumenten im Ausland ist für die Rückreise die Ausstellung eines Ersatzdokumentes durch die Auslandsvertretung erforderlich. Hierfür wiederum benötigen Sie in der Regel als Nachweis über den Dokumentenverlust eine polizeiliche Verlustanzeige. In der Regel erhalten Sie bereits bei der örtlichen Polizeidienststelle Informationen zur weiteren Vorgehensweise vor Ort. Nach Rückkehr in Deutschland ist der Verlust bei Ihrer Ausweisbehörde anzuzeigen und ein neues Dokument zu beantragen.

    Eine Übersicht der Deutschen Auslandsvertretungen erhalten Sie über die Homepage des Auswärigen Amtes.

Kontakt

Statusabfrage zum Reisepass:
(neue Passnummer erforderlich)

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