Felsformation vor Landschaft und blauem Himmel

Führerschein

Führerschein-Beantragung

Stellvertretend für die Fahrleraubnisbehörde der Kreisverwaltung in Birkenfeld nehmen unsere
Bürgerbüros Führerscheinanträge mit Ihnen auf und leitete diese anschließend zur Bearbeitung nach Birkenfeld weiter.

  • Allgemeine Informationen für Antragsteller*innen

    • Für die Beantragung eines Führerscheins muss die antragstellende Person immer persönlich anwesend sein. Dies gilt auch für minderjährige Antragsteller*innen. Die Anwesenheit einer gesetzlichen Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
    • Welche Unterlagen zur Beantragung erforderlich sind erfahren Sie auf der Homepage des Landkreises Birkenfeld, bei unserer Online-Terminreservierung oder telefonisch bei unserem Bürgerbüro. Bei einer neu hinzukommenden Klasse, insbesondere auch dem begleiteten Fahren ab 17 Jahren, hilft Ihre Fahrschule ebenfalls gerne weiter.
    • Für die Beantragung von Führerscheinen ist beim Bürgerbüro eine Antragsgebühr von 5,10 Euro zu zahlen, alle sonstigen Gebühren werden im Anschluss von der Kreisverwaltung Birkenfeld per Rechnung von Ihnen angefordert. (Ist für die beantragte Führerscheinart zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich, fallen hierfür weitere 13,00 Euro Gebühr beim Bürgerbüro an.)
    • Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt im Falle einer abzulegenden Prüfung in der Regel über den Prüfer selbst, bei Verlängerungen oder Änderungen bestehender Führerscheine durch unsere Bürgerbüros sowie auf Wunsch auch durch die Kreisverwaltung in Birkenfeld. Die Abholung beim Bürgerbüro ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich, wobei hier neben dem bisherigen Führerschein auch eine schriftliche Vollmacht mit vorgelegt werden muss.
    • Bitte beachten Sie: Vorläufige Führerscheine können ausschließlich von der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in Birkenfeld ausgestellt werden. Ebenso dürfen auch Verlustmeldungen ausschließlich dort aufgenommen werden.
  • Umtausch der Lappen-Führerscheine / graue und rosane Papier-Führerscheine

    Inzwischen ist der Umtausch der sogenannten Lappenführerscheine in die neuen EU-Kartenführerscheine weitestgehend abgeschlossen, alle Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1970 waren bereits zur Umschreibung fällig. Sollten Sie also noch im Besitz eines solchen Führerscheines sein und die die Altersgruppe passen, vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen Termin für die Umschreibung.

    Personen, die vor 1953 geboren sind, können auf Wunsch ebenfalls schon umschreiben, dürfen aber bis zum 19.01.2033 grundsätzlich auch noch mit den Papierführerscheinen fahren. Sollten Sie jedoch auch im Ausland unterwegs sein, zum Beispiel für Urlaube oder Einkaufsfahrten ins benachbarte Luxemburg, wir die vorzeitige Umschreibung unbedingt empfohlen.

    Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis oder sonstiges Ausweisdokument, Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, ggf. ein Sehtest (sofern eine Sehhilfe beim Autofahren benötigt wird, die im alten Führerschein noch nicht eingetragen ist). Wird die mögliche Eintragung der Klasse T zur Nutzung von Zugmaschinen aus der Land- oder Forstwirtschaft mit beantragt, ist hierfür ein Nachweis durch den Landwirt bzw. die Forstbehörde erforderlich.

  • Erneuerung des EU-Kartenführerscheins

    Für die erste Generation der bereits im Umlauf befindlichen Kartenführerscheine gelten folgende Fristen für die Verlängerung bzw. Erneuerung:

    Ausstellungsjahr
    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
    1999 - 2001
    19.01.2026
    2002 - 2004
    19.01.2027
    2005 - 2007
    19.01.2028
    2008
    19.01.2029
    2009
    19.01.2030
    2010
    19.01.2031
    2011
    19.01.2032
    2012 - 18.01.2013
    19.01.2033
    ab 18.01.2013
    Ablaufdatum lt. Eintragung im Führerschein im Feld 4 b

    Auf Wunsch können auch diese Führerscheine bereits zu einem früheren Zeitpunkt erneuert werden, die Restlaufzeit verfällt, die neu ausgestellten Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig.

    Bitte beachten: Einzelne Klassen, beispielsweise zum Führen von LKWs oder Bussen, können bereits früher ablaufen und verfallen. Bitte daher im Zweifel auf der Rückseite Ihrers Führerscheins das Ablaufdatum prüfen (dritte Spalte, Ziffer 11 -> ist dort bei einer Klasse eine Eintragung vorhanden, handelt es sich um das Ablaufdatum, anderen Klassen bleiben bis zur o.g. First weiter gültig).

    Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis oder sonstiges Ausweisdokument, Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, ggf. ein Sehtest (sofern eine Sehhilfe beim Autofahren benötigt wird, die im alten Führerschein noch nicht eingetragen ist).

  • Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in Birkenfeld

    Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld

    Tel. 06782 15-322 bis 15-325

    fahrerlaubnisse@landkreis-birkenfeld.de   

     www.landkreis-birkenfeld.de