Polizeiliches Führungszeugnis und Auszug Gewerbezentralregister
Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses
bzw. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR)
Antragsmöglichkeiten
Persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde
Hierbei ist es gesetzlich ausgeschlossen, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Lediglich für Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Personen, für die eine Betreuung angeordnet wurde, können die gesetzlichen Vertreter die Beantragung vornehmen.
Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz
Über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz kann der Antrag auf ein Führungszeugnis direkt online gestellt werden. Sie benötigen hierfür allerdings die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (alternativ eID-Karte bzw. elektronischer Aufenthaltstitel) sowie ein NFC-fähiges Smartphone mit passender Software, beispielsweise die AusweisApp2. Gegebenenfalls müssen außerdem Unterlagen mit hochgeladen werden. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie über den vorangegangenen Link. Bitte beachten Sie, dass sie Online-Beantragung ausschließlich über das Bundesamt für Justiz erfolgen kann. Etwaige sonstige Internet-Seiten sind nicht offiziell und führen nicht zur Ausstellung eines Führungszeugnisses.
Schriftliche Beantragung mit beglaubigter Unterschrift
Sind die beiden vorgenannten Optionen für Sie nicht möglich (persönliche Vorsprache bzw. Online-Antrag), dann kann der Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis auch schriftlich bei der Meldebehörde gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch die amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf Ihrem schriftlichen Antrag, beispielsweise durch Ihre/e Ortsbürgermeister/in oder die Kirchengemeinde. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
Sonderfall Eilantrag
Dauert die reguläre Bearbeitungszeit von 7 bis 10 Tage für Ihre Zwecke zu lange, kann die Ausstellung eines Führungszeugnisses durch einen Eilantrag beschleunigt werden. Hierzu ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro zwingend erforderlich, wo man Ihnen den Eilantrag aushändigt, mit dem Sie anschließend beim Bundesamt für Justiz in Bonn persönlich vorstellig werden müssen. Die Aushändigung des Führungszeugnisses erfolgt dann direkt persönlich vor Ort.
Antragsart
Einfaches polizeiliches Führungszeugnis
In den meisten Fällen handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis, das Ihnen vom Bundesamt für Justiz innerhalb von ca. 7 bis 10 Tagen per Post nach Hause zugestellt wird. Ist das Führungszeugnis jedoch zur Vorlage bei einer Behörde gedacht, so erfolgt der Postversand direkt an die entsprechende Behörde, ein sogenanntes einfaches Behördenführungszeugnis. Auf Wunsch können Sie das Führungszeugnis jedoch, sofern Eintragungen vorhanden sind, vor der Zustellung an die Behörde beim Amtsgericht einsehen, bitte weisen Sie hierauf bereits bei Antragstellung hin.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden, das immer dann erforderlich wird, wenn die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern, Jugendlichen oder Schwerbehinderten mit abgeprüft werden soll (z.B. bei einer Tätigkeit im Kindergarten oder einer Schule). Zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist die Vorlage eines schriftlichen Nachweises jener Stelle notwendig, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss, ein sogenanntes Anforderungsschreiben. Ist diese Stelle eine Behörde, erfolgt die Ausstellung direkt an diese Behörde, ein sogenanntes erweitertes Behördenführungszeugnis. Andernfalls erhalten Sie Ihr Führungszeugnis innerhalb von ca. 7 bis 10 Tagen per Post.
Europäisches Führungszeugnis
Personen, die neben oder anstatt der deutschen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder des Vereingten Königreiches Großbritanniens oder Nordirlands besitzen, erhalten automatisch ein sogenanntes europäisches Führungszeugnis. Hier werden die jeweils betroffenen Länder mit involviert. Die Bearbeitungsdauer ist daher deutlich höher, ein Eilantrag ist nicht möglich. Die Unterscheidung zwischen einfachem und erweitertem Führungszeugnis, ggf. auch als Behördenführungszeugnis, bleibt auch hier bestehen.
Sonderfall Überbeglaubigung
Wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer ausländischen Stelle benötigt, kann eine Überbeglaubigung oder Apostille erforderlich sein. Klären Sie dies bitte im Vorfeld ab, da dies bei der Beantragung eine anderweitige Vorgehensweise erforderlich macht. Für diese Leitung entstehen zusätzliche Kosten. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.
Die Gebühr für ein polizeiliches Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro, in Ausnahmefällen gebührenfrei.
Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen postalisch zugestellt, das europäische Führungszeugnis hingegen benötigt meist ca. 4-6 Wochen.
Ausführlichere Informationen rund um das Thema "Führungszeugnis" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.
Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft (GZR)
- für eine natürliche Person -
Hinweis: sofern Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft über Ihren Betrieb (juristische Person) benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gewerbeamt.
Antragsmöglichkeiten
Persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde
In der Regel muss der Antragsteller persönlich zur Beantragung im Bürgerbüro erscheinen. Jedoch besteht die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte vertreten zu lassen, sofern diese Person im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist. Der Nachweis über diese Vertretungsmacht ist nachzuweisen.
Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz
Über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz kann der Antrag auf eine Gewerbezentralregisterauskunft direkt online gestellt werden. Sie benötigen hierfür allerdings die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (alternativ eID-Karte bzw. elektronischer Aufenthaltstitel) sowie ein NFC-fähiges Smartphone mit passender Software, beispielsweise die AusweisApp2. Gegebenenfalls müssen außerdem Unterlagen mit hochgeladen werden. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie über den vorangegangenen Link. Bitte beachten Sie, dass sie Online-Beantragung ausschließlich über das Bundesamt für Justiz erfolgen kann. Etwaige sonstige Internet-Seiten sind nicht offiziell und führen nicht zur Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft.
Schriftliche Beantragung mit beglaubigter Unterschrift
Sind die beiden vorgenannten Optionen für Sie nicht möglich (persönliche Vorsprache bzw. Online-Antrag), dann kann der Antrag auf eine Gewerbezentralregisterauskunft auch schriftlich bei der Meldebehörde gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch die amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf Ihrem schriftlichen Antrag, beispielsweise durch Ihre/e Ortsbürgermeister/in oder die Kirchengemeinde. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
Sonderfall Eilantrag
Dauert die reguläre Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen für Ihre Zwecke zu lange, kann die Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft durch einen Eilantrag beschleunigt werden. Hierzu ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro zwingend erforderlich, wo man Ihnen den Eilantrag aushändigt, mit dem Sie anschließend beim Bundesamt für Justiz in Bonn persönlich vorstellig werden müssen. Die Aushändigung der Gewerbezentralregisterauskunft erfolgt dann direkt persönlich vor Ort.
Die Gebühr für eine Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,00 Euro.
Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen postalisch zugestellt.