Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Kriminalpräventiven Rates der Verbandsgemeinde Herrstein

§ 1 Aufgaben

1. Der Kriminalpräventive Rat ist eine unabhängige Einrichtung der Verbandsgemeinde Herrstein, der die Verbandsgemeindeverwaltung bei ihren Aufgaben im Bereich der Kriminalprävention unterstützt.

2. Der Kriminalpräventive Rat hilft mit bei der
a) örtlichen Präventionsarbeit,
b) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Informationsveranstaltungen,
c) Beratung der Bürger, Institutionen und Vereine,
d) Erörterung allgemeiner Konfliktsituationen.

3. Der Kriminalpräventive Rat pflegt den Kontakt und den Erfahrungsaustausch mit:
a) der Polizei,
b) anderen mit der Kriminalprävention befassten Trägern, Behörden und Einrichtungen.

4. Der Kriminalpräventive Rat berät Verbandsgemeinderat und -verwaltung in grundsätzlichen Fragen der polizeilichen Vorbeugung. Er erfasst Mangeltatbestände, gibt sie an zuständige Stellen weiter und arbeitet an der Lösung dieser Probleme selbst mit.

§ 2 Organisation

Die Aufgaben der Verbandsgemeinde Herrstein im Rahmen der Kriminalprävention werden wahrgenommen durch den Kriminal- präventiven Rat und seine Arbeitskreise, sofern welche gebildet wurden.

§ 3 Planungs- und Koordinierungsgruppe

Die Planungs- und Koordinierungsgruppe besteht aus
- 1 Vertreter Verbandsgemeindeverwaltung
- 1 Vertreter Polizei
Die Planungs- und Koordinierungsgruppe
- koordiniert die Sitzungen
- dokumentiert die Arbeit des Rates
- informiert die Öffentlichkeit

§ 4 Der Kriminalpräventive Rat

1. Dem Kriminalpräventiven Rat gehören mit Stimmrecht an:
a) der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrstein,
b) vom Verbandsgemeinderat benannte Mitglieder. Dabei steht den im Rat vertretenen Fraktionen das Vorschlagsrecht für je 1 Person zu,
c) je 1 Vertreter der Arbeitskreise, soweit welche gebildet wurden
d) 1 Vertreter der Schulen
e) 1 Vertreter des Jugendbeirates
f) 1 Vertreter der Polizei
g) 1 Vertreter der Vereine (Vorsitzender Sportring der VG Herrstein)
f) 1 Vertreter des Seniorenbeirates.

2. Dem Kriminalpräventiven Rat gehören mit beratender Stimme an:
a) der Leiter der Ordnungsbehörde,
b) der Leiter des Sozialamtes.

3. Die Vertreter gemäß Ziffer 1 werden von den berechtigten Institutionen jeweils für die Dauer einer Wahlperiode des Verbandsgemeinderates entsandt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann die jeweilige Einrichtung ein neu es Mitglied benennen.

§ 5 Vorsitz

Den Vorsitz des Kriminalpräventiven Rates hat der Bürgermeister.

§ 6 Einberufung

Der Kriminalpräventive Rat tritt nach Bedarf zusammen. Die Mitglieder sollten spätestens zwei Wochen vor jeder Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen werden.

§ 7 Sitzungen des Kriminalpräventiven Rates

1. Die Sitzungen des Kriminalpräventiven Rates und der Arbeitskreise, soweit welche gebildet wurden, sind öffentlich, wenn die Behandlung von Punkten aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung keine Nichtöffentlichkeit erfordert.

2. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 8 Geschäftsführung / Sitzungsniederschriften

Die Geschäftsführung des Kriminalpräventiven Rates obliegt der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 9 Die Arbeitskreise

Der Kriminalpräventive Rat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Arbeitskreise bilden.

§ 10 Pflicht zur Verschwiegenheit

Die Mitglieder des Kriminalpräventiven Rates und der Arbeitskreise, soweit welche gebildet wurden, sind zur Verschwiegenheit über die Beratungen sowie über die als vertraulich bezeichneten Beratungsunterlagen und Informationen verpflichtet.

§ 11 Entschädigung

Die Mitglieder des Kriminalpräventiven Rates und der Arbeitskreise, soweit welche gebildet wurden, sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen keine Entschädigung.

§ 12 Kosten

1. Die Kosten für die Geschäftsführung für den Kriminalpräventiven Rat trägt die Verbandsgemeinde Herrstein.

2. Etwaige Sachkosten für Publikationen, Tagungsräume, Bewirtung, etc. werden im Rahmen des Haushaltsplanes von der Verbandsgemeinde Herrstein getragen.


Herrstein, den 03. November 2004