Bitte bringen Sie, sofern vorhanden, den alten bzw. vorläufigen Personalausweis mit.
Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte nutzen Sie die zum Download bereitgestellte "Vollmacht zur Abholung des Personalausweises": https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/verwaltung/onlinedienste-downloads-formulare/
Gebühr: kostenfrei