öffentliche bekanntmachung
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung.
I. Umlegungsbeschluss
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Breitenthal hat am 25.04.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Nach § 47 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung wird aufgrund der Umlegungsanordnung (§ 46 Abs. 1 BauGB) der Gemeinde Breitenthal vom 06.02.2023 und nach erfolgter Anhörung der Eigentümer (§ 47 Abs. 1 BauGB) die Umlegung „Erweiterung In der Dell“ eingeleitet.
Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Erweiterung In der Dell“.
Abgrenzung des Umlegungsgebiets:
Das Umlegungsgebiet liegt im Nordwesten der Gemeinde Breitenthal.
Westlich grenzt das Gebiet an den landwirtschaftlichen Weg in der Flur 2 Flst. Nr. 15, im Norden wird das Verfahrensgebiet von dem landwirtschaftlichen Weg Flur 2 Flst. Nr. 14 begrenzt. Die Waldstraße schließt im Osten das Gebiet ab, wobei das Straßenflurstück Flur 3 Flst. Nr. 109/4 nur teilweise miteinbezogen wird. Der südliche Abschluss verläuft an der südlichen Grenze des Flurstücks 3/16, das unmittelbar an das schon realisierte Baugebiet angrenzt.
Der beigefügte Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der Gebietsabgrenzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
In das Umlegungsgebiet sind folgende Flurstücke oder Flurstücksteile einbezogen:
Gemarkung Breitenthal,
Flur 2, Flurstück(e) 2/2, 3/16
Flur 3 Flurstück 109/4 (teilweise)
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