Umtausch der „Lappen“-Führerscheine – Sondertermine am Samstag 13.05.2023

Umtausch der „Lappen“-Führerscheine – Sondertermine am Samstag 13.05.2023

Inzwischen ist weithin bekannt, dass die grauen „Lappen“-Führerscheine sowie auch deren rosafarbene Nachfolger in nächster Zeit umgetauscht werden müssen. Langfristig soll so nur noch der EU-Kartenführerschein im Umlauf sein. Die Fristen für den Umtausch der „Papier“-Führerscheine richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers.

Als nächstes fällig sind die Geburtsjahrgänge 1965 - 1970. Hier muss der Umtausch bis 19.01.2024 erfolgt sein. Die Umschreibung sollte somit im Laufe dieses Jahres beim Bürgerbüro beantragt werden (Termin erforderlich!). Die Jahrgänge 1953 – 1964 müssten bereits umgetauscht worden sein, ansonsten gilt auch hier die dringende Erfordernis zum Tausch!

Erforderliche Unterlagen für die Umschreibung: Ihr alter Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, ggf. ein Sehtest (sofern eine Sehhilfe beim Autofahren benötigt wird, die im alten Führerschein noch nicht mit eingetragen ist). Für die Umschreibung von LKW-Klassen über 7,5 Tonnen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die Antragsgebühr im Bürgerbüro beträgt 5,10 €, die sonstigen Umschreibungsgebühren in Höhe von ca. 25,- € werden im Anschluss durch die Kreisverwaltung Birkenfeld per Rechnung angefordert.

Aufgrund der Menge der anstehenden Umschreibungen werden am Samstag, 13.05.2023, Sondertermine für Einwohner/innen der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen beim Bürgerbüro in Herrstein angeboten. Telefonische Terminabsprache ist hierfür zwingend erforderlich: 06785-793200.

Folgende weiteren Umschreibefristen gelten für die „Lappen“-Führerscheine:

Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgeschrieben sein muss:

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Auf Wunsch des Inhabers können auch Führerscheine von früheren bzw. späteren Geburtsjahrgängen schon jetzt umgeschrieben werden. Die neuen EU-Kartenführerscheine sind dann jeweils 15 Jahre ab Antragstellung gültig.