Wichtige Information für alle Bürgerinnen und Bürger über die Grundsteuer und Hundesteuer

Öffentliche bekanntmachung

Wie bereits in den Vorjahren informiert, handelt es sich bei den Abgabenbescheiden (Grundsteuer- und Hundesteuerbescheide) um sogenannte Dauerbescheide. Dies bedeutet, dass die festgesetzten Beträge und Bescheide auch über das Jahr 2021 hinaus gelten und damit auch für die Folgejahre Gültigkeit haben, ohne dass neue Bescheide an Sie übersendet werden.
Es werden nur dann neue Bescheide versendet, wenn sich Änderungen ergeben.
Sollten sich KEINE Änderungen ergeben, gilt der zuletzt erlassene Bescheid mit den dort festgesetzten Beträgen und Fälligkeitsterminen fort.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Steueramt