Wichtige INformation

Im Rahmen von weitergehenden Untersuchungen des Trinkwassers wurden im Landkreis Birkenfeld weitere Keimbelastungen festgestellt.

Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit ordnet das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für folgende Ortsgemeinden an:

 

VG Baumholder:

Stadt Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler, Ruschberg

Weiterhin ausgenommen sind Reichenbach und Frauenberg.

Diese werden anderweitig versorgt und müssen daher das Trinkwasser nicht abkochen.

 

VG Birkenfeld:

Siesbach, Rötsweiler-Nockental, Wilzenberg-Hußweiler, Meckenbach, Achtelsbach, Dambach, Hoppstätten-Weiersbach mit Ortsteil Neubrücke, Ellweiler und Gimbweiler.

 

VG Herrstein/Rhaunen:

Breitenthal, Herborn, Herrstein, Hettenrodt, Kirschweiler, Mackenrodt, Mörschied, Niederhosenbach, Niederwörresbach (gilt weiterhin), Oberhosenbach, Oberwörresbach, Veitsrodt, Vollmersbach und Weiden.

 

Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.

Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:

 

- zum Trinken sowie Zubereiten von Getränken (Saftschorle, Kaffee, Tee etc.)

- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke

- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst

- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden

- zum Zähneputzen und zur Mundpflege

- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)

- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

 

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

 

„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung.

 

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der jeweiligen Verbandsgemeindewerke.

 

Kreisverwaltung Birkenfeld

Gesundheitsamt

 17.11.2024